Warum müssen in der Schweiz domizilierte Betriebe ebenfalls eine GAV-Kaution stellen?
Das bilaterale Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) über die Personenfreizügigkeit lässt es nicht zu, einseitig nur ausländische Entsende-Betriebe der GAV-Kautionspflicht zu unterstellen. Deshalb mussten die GAV-Vertragsparteien in ihren Gesamtarbeitsverträgen auch die inländische Betriebe/Arbeitgeber der GAV-Kautionspflicht unterstellen (Gleichbehandlungsgebot).
Dieser Pflicht unterstehen in der Schweiz sowohl die Verbandsmitglieder des vertragsschliessenden Berufsverbandes wie auch all jene Arbeitgeber, die nicht Verbandsmitglied sind, aber dem GAV gemäss Allgemeinverbindlicherklärung unterstehen.